Entlastungsleistungen
Entlastungsleistungen
Seit dem 01.01.2017 hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen zur Unterstützung im Alltag gemäß §45b SGB XI. Die Pflegekasse trägt dafür einen monatlichen Betrag von bis zu 125 €. Wichtig ist, dass diese Beträge nicht ausgezahlt werden, sondern nach Vorlage der Rechnungen von der Pflegekasse vergütet werden oder direkt vom Pflegedienst mit einer Abtretungserklärung mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Bisher nicht genutzte Gelder werden bei der Pflegekasse aufsummiert und können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden. Nach diesem Zeitpunkt verfallen nicht genutzte Beträge.
Eine Übersicht unserer Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten Sie hier.
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