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Beratungsbesuche

Wir übernehmen die regelmäßigen Beratungsbesuche die Ihnen laut § 37 Abs. 3 SGB XI zustehen – damit sind Sie immer gut Informiert und auf dem aktuellen Stand.

Regelmäßige Beratungsbesuche

Alle Angehörigen, die ihre Lieben alleine zu Hause versorgen, müssen gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI regelmäßige Beratungsbesuche durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad II und III erfolgen die Beratungsbesuche zweimal im Jahr, bei Pflegegrad IV und V einmal im Vierteljahr.

Selbstverständlich übernehmen wir gern solche Beratungsbesuche, die von der Pflegekasse zu 100 % vergütet werden.

Wir wissen was es heißt, einen Pflegebedürftigen rund um die Uhr zu betreuen, zu pflegen und zu versorgen. Viele pflegende Angehörige sind allein und müssen diese Mammutaufgabe ohne Unterstützung bewältigen. Deshalb möchten wir Ihnen als Pflegedienst mit den Beratungsgesprächen mit Tipps und Hinweisen zur Seite stehen, die die pflegerische, medizinische und soziale Versorgung erleichtern. Darüber hinaus beraten wir Sie natürlich zu den Leistungsmöglichkeiten der Kranken- und Pflegeversicherungen, erläutern Ihnen, welche Leistungsansprüche Sie künftig noch nutzen könnten.

Sie haben Fragen oder benötigen Informationen?

 Rufen Sie uns an: 0341/860 899 45 oder schreiben Sie eine Nachricht:

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