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Eigenanteil – Pflegeleistungen

Eigenanteil – Pflegeleistungen

Festverankerter gesetzlicher Bestandteil bei der Nutzung der meisten medizinischen Leistungen ist der Eigenanteil der Versicherten. Dies ist bei der Pflegeversicherung nicht anders. Pflegedienste bekommen nicht alle Aufwendungen durch die Pflegekasse vergütet. Deshalb haben Pflegedienste die gesetzliche Möglichkeit, betriebsnotwendige Aufwendungen, wie Miete, Zinsen und Abschreibung separat zu erheben. Dies erfolgt durch einen Investitionskostensatz, welcher auf die erbrachten Leistungen der Pflegeversicherung angewendet wird. Dieser Betrag wird den Pflegebedürftigen privat in Rechnung gestellt.

Die Rechnungslegung der Investitionskosten erfolgt i. d. R. zu Beginn des Folgemonats.

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