Pflegegeld
Pflegegeld Voraussetzungen & Leistungen
Pflegebedürftige, die alleine durch Ihre Angehörigen oder andere Personen versorgt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes hängt von dem zuerkannten Pflegegrad ab.
Menschen, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen ohne einen Pflegedienst zu Hause betreuen und versorgen, haben Anspruch auf Pflegegeld. Je Pflegegrad werden den Betroffenen folgende monatliche Beträge von der Pflegekasse ausgezahlt:
Pflegegeld ab dem 01.01.2022
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
0€ | 316€ | 545€ | 728€ | 901€ |
Was viele pflegende Angehörige und Pflegebedürftige nicht wissen ist, dass sie zur Entlastung der privaten Pflegepersonen einen Anspruch auf Verhinderungspflege besitzen. Darüber hinaus sind Pflegegeldempfänger verpflichtet, regelmäßig Beratungsbesuche eines Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen, mit dem Ziel, die Pflege durch Tipps und Hinweise zu erleichtern und zu verbessern.
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