[vc_row full_height=”yes” fullwidth=”full-section,no-gap” css=”.vc_custom_1468956518599{margin-bottom: 80px !important;background-image: url(https://pflegedienst-pfoertzsch.de/wp-content/uploads/2016/07/158.jpg?id=883) !important;background-position: center !important;background-repeat: no-repeat !important;background-size: cover !important;}”][vc_column][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=”2/3″][vc_column_text]Von Kombinationsleistungen spricht man, wenn sich private Pflegepersonen und ein Pflegedienst in die pflegerische Versorgung reinteilen. D. h. sowohl die private Pflegeperson als auch der Pflegedienst erhalten eine Vergütung aus einem gemeinsamen Budget. In Abhängigkeit von den Anteilen der Leistungserbringungen werden dem Pflegedienst Pflegesachleistungen gewährt und der Pflegebedürftige erhält Pflegegeld für seine private Pflegeperson ausgezahlt.
[/vc_column_text][devox50_infobox]Die Auszahlung des anteiligen Pflegegeldes durch die Pflegekasse erfolgt nachdem wir als Pflegedienst unsere erbrachten Leistungen bei der Pflegekasse abgerechnet haben.
Auch bei der Nutzung von Kombinationsleistungen haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich bzw. Ihre private Pflegeperson zu entlasten.[/devox50_infobox][/vc_column][vc_column width=”1/3″][devox50_iconbox icon_type=”themify” icon_thememify=”ti-user” button_link=”/kontakt” button_name=”zum Kontakt”]Sie haben Fragen oder möchten genauere Informationen bezüglich Ihrer Situation, dann rufen Sie uns an unter 0341/860 899 45.[/devox50_iconbox][/vc_column][/vc_row]
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