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Pflegeleistungen
gemäß SGB XI

Pflege leistungen

Die umfangreichsten Vergütungsmöglichkeiten für die Leistungen unseres Pflegedienstes bietet die Pflegeversicherung. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben alle Personen mit zuerkanntem Pflegegrad.

Doch was ist mit den Personen, die noch keinen Pflegegrad besitzen?

Keine Angst, jeder Versicherte kann bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen. Nach Antragsstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit. Im Rahmen eines Hausbesuches schätzt der Gutachter des MDK ein, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht oder nicht.

Wir empfehlen Ihnen, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, einen Pflegegrad zu beantragen, uns möglichst rechtzeitig einzuschalten. Im Rahmen eines Erstgespräches können wir, aufgrund unserer Erfahrungen, bereits im Vorfeld einschätzen, ob eine Antragsstellung sinnvoll ist oder nicht. Auf Wunsch unterstützen wir Sie natürlich auch bei der Begutachtung durch den MDK. Wir nehmen Ihnen ggf. bestehende Ängste und beantworten alle Fragen zur Beantragung eines Pflegegrades und zur Begutachtung.

Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl von Vergütungsmöglichkeiten für die ambulante Pflege. Für weitere Informationen zu den Leistungsvarianten wählen Sie bitte aus folgenden Möglichkeiten aus:

Wie bei fast allen medizinischen Leistungen, so besteht auch bei der Pflegeversicherung ein geringer Eigenanteil.