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Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege beschreibt ärztlich verordnete Leistungen, wie die Medikamentengabe, Verbandswechsel, Wundversorgung usw., welche bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen bis auf einen kleinen Eigenanteil durch die Krankenkasse getragen werden.

Anspruchsvoraussetzungen sind, dass der Leistungsempfänger krankenversichert ist, die Leistungen durch einen Arzt verordnet sind und die Krankenkasse diese Leistungen genehmigt.

Ein entscheidendes Kriterium für die Genehmigung durch die Krankenkasse ist, dass die Leistungen nicht durch den Betroffenen selbst und auch nicht durch eine andere im Haushalt lebende Person übernommen werden können.

 

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