Vergütung von Pflege Leistungen
Leistungsvergütung durch Pflege-, Krankenkassen bzw. Sozialhilfeträger
Bei der Beauftragung eines Pflegedienstes mit hauswirtschaftlichen, pflegerischen und medizinischen Leistungen besteht der große Vorteil, dass viele Leistungen über die Pflege-, Krankenkassen oder den Sozialhilfeträger finanziert werden können.
Selbstverständlich haben wir als zugelassener Pflegedienst mit allen Kranken- und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträgern entsprechende Versorgungsverträge, die uns die Erbringung und Abrechnung der Leistungen mit den Kostenträgern ermöglichen. Die Vergütung unserer Leistungen können durch die Pflegekasse, die Krankenkasse, die Sozialhilfeträger aber auch über Privatleistungen erfolgen.
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