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Sozialhilfeträger

Sozialhilfeträger Versorgung

Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt durch den Sozialhilfeträger. Im Rahmen dieser Hilfe können über den Sozialhilfeträger Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung abgerechnet werden. Diese Leistungen sind beim Sozialhilfeträger zu beantragen, der dann nach Prüfung der Ansprüche entscheidet, welche Leistungen genehmigt werden. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auf Wunsch gern bei der Beantragung.

Wir helfen Ihnen gern, die Leistungen zu beantragen, rufen Sie uns an!

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