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Ärztliche Verordnungen
SGB V

Ärztliche Verordnungen

Als zugelassener Pflegedienst haben wir Versorgungsverträge mit allen Krankenkassen. Diese regeln die Vergütung ärztlich verordneter Leistungen gemäß dem Krankenversicherungsgesetz (SGB V).

Ihre Krankenkasse übernimmt, nach Genehmigung, sämtliche Aufwendungen bis auf einen kleinen Eigenanteil. Die Erhebung des Eigenanteils erfolgt durch Ihre Krankenkasse.

Gemäß dem Krankenversicherungsgesetz stehen zwei Vergütungsmöglichkeiten der Krankenkasse zur Auswahl. Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier: